Buchhaltung
Gerne erledigen wir für Sie die laufende Lohn- bzw. die Finanzbuchhaltung.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung würden wir für Sie schnell und unkompliziert bearbeiten. Die Arbeitsergebnisse können wir Ihnen in Papierform oder per Datenübermittlung zur Verfügung stellen.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
• | Ihre Firmenstammdaten |
• | Personalfragebogen |
• | Fotokopie der aktuellsten Lohn- und Gehaltsabrechnung |
• | Personalstammblatt oder Lohnkonto |
• | Betriebsprüfungsbericht/e, soweit vorhanden. |
• | Verträge zur betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer sofern vorhanden |
Sollten Sie bisher eine andere Abrechnungsstelle mit der Bearbeitung Ihrer Lohnbuchhaltung beauftragt haben, würden wir uns um die Datenübernahme kümmern, wenn Sie es wünschen.
Gern unterbreiten wir Ihnen vorab ein unverbindliches
Kostenangebot.
Finanzbuchhaltung
Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen die Finanzbuchhaltung, kompetent und zuverlässig.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
• | Summen- und Saldenlisten des aktuellen Geschäftsjahres nebst BWA. |
• | Summen- und Saldenlisten der vorherigen Geschäftsjahre nebst BWA, sofern die Gewinnermittlung bzw. der Jahresabschluß noch nicht erstellt wurde. |
• | Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüsse der letzten Geschäftsjahre, soweit vorhanden. |
• | Betriebsprüfungsbericht/e, soweit vorhanden. |
Sofern Sie bisher eine andere Kanzlei mit der Bearbeitung Ihrer Finanzbuchhaltung beauftragt haben, würden wir uns um die Datenübernahme kümmern, wenn Sie es wünschen.
Sollten Sie die Daten direkt bei Ihrem bisherigen Berater anfordern, beachten Sie bitte, dass Ihnen der Kollege neben den Originalbelegen auch die elektronischen Arbeitsergebnisse (Buchhaltungsdaten) zur Verfügung stellt. Der Gesetzgeber hat Ihr Unternehmen dazu verpflichtet die elektronischen Buchhaltungsdaten für Prüfungszwecke bereit zu halten.
Gern unterbreiten wir Ihnen vorab ein unverbindliches
Kostenangebot.