Die Grundlage für die Gebührenermittlung bildet die Steuerberatervergütungsverordnung.
In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber die Gebühren für unsere Tätigkeit verbindlich festgelegt.
Allerdings hat der Gesetzgeber dem Steuerberater bei der Gebührenfindung einen gewissen Spielraum eingeräumt, der es uns ermöglicht, eine der Tätigkeit angemessene Gebühr festzusetzen. Bei der Gebührenfindung sind dabei z.B. die Art und der Umfang, sowie die Schwierigkeit der Bearbeitung zu berücksichtigen. Sie können sich mit uns gerne telefonisch in Verbindung setzen. Wir informieren Sie gerne.
Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen jedoch auch auf elektronischem Weg eine Vorabkalkulation erstellen. Diese schätzt den Gebührenrahmen zunächst unverbindlich ab.